Pressemitteilung vom 21. Januar 2009

 

MdLs Splett und Rastätter zur Finanzierung der Kostensteigerungen bei der Kombilösung:

Kombilösung bleibt ein finanzielles Abenteuer, von dem die Stadt die Finger lassen sollte

Die GRÜNEN Landtagsabgeordneten Gisela Splett und Renate Rastätter haben nun die Antwort der Landesregierung auf ihren Abgeordnetenantrag zur Finanzierung der Karlsruher Kombilösung erhalten.

Daraus geht - wie auch schon aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Bundestagsabgeordneten Sylvia Kotting-Uhl vom Dezember - hervor, dass Bund und Land bisher auf der Basis der früher genannten Gesamtkosten in Höhe von 495 Mio. Euro agieren und diese Zahlen bis heute die Grundlage für die Festsetzung der Höhe der Förderung durch Land und Bund sind. „Die neuen - deutlich höheren - Kostenberechnungen haben bisher offensichtlich keinerlei Berücksichtigung gefunden“, schließen Splett und Rastätter aus der Stellungnahme des Innenministeriums. „Auch der drastisch gesunkene Nutzen-Kosten-Indikator (NKI), der rechnerisch jetzt bei unter 1,01 liegt, wird einfach ignoriert, das Land bleibt hier eine Antwort schuldig.“

In der Stellungnahme weise nichts darauf hin, dass die im Dezember bekannt gemachten geänderten Kostenberechnungen schon Inhalt erneuter Verhandlungen zwischen Stadt und Land oder Stadt und Bund wären. Für Splett und Rastätter ist damit weiterhin davon auszugehen: „Die errechneten Mehrkosten werden komplett bei der Stadt Karlsruhe hängen bleiben.“

Und nicht nur das - vielmehr sei auch nicht auszuschließen, dass die Kostensteigerungen die Bezuschussung insgesamt ins Wanken bringen. Ausgesprochen bemerkenswert sei in diesem Zusammenhang der folgende in der Antwort der Landesregierung enthaltenen Satz: ‚Mit Blick auf die bekannt gewordenen Kostensteigerungen hat das Innenministerium den Antragssteller auf die Äußerung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hingewiesen, wonach bei gravierenden Kostenerhöhungen die Gefahr bestehe, dass dem Vorhaben angesichts des knappen Nutzen-Kosten-Indikators die Fördervoraussetzungen entzogen werden.‘
Splett und Rastätter weisen darauf hin, welch großes Risiko die Stadt eingeht: „Jede kleinste Kostensteigerung sorgt dafür, dass der NKI auf unter 1,0 fällt – und die Stadt muss damit rechnen, dass sie das ganze Projekt selbst zahlen muss. Spätestens dann ist der Umbau der Kriegsstraße nicht mehr bezahlbar und es bleibt dauerhaft beim U-Strab-Tunnel mit weiterhin auch oberirdisch durch die Kaiserstraße fahrenden Bahnen. Die ganzen Millionen wären dann völlig sinnlos rausgeschmissen.“

Bezeichnend sei für die beiden Abgeordneten auch, welche Gründe die Landesregierung dafür nenne, dass sie trotz der Kostensteigerungen an der Bezuschussung der Kombi-Lösung festhalten wolle. Sie begründe dies unter anderem damit, dass neben dem NKI auch weitere Faktoren (u. a. ‚regionale Ausgewogenheit‘) eine Rolle spielen würden. „Im Klartext“, so vermuten Splett und Rastätter, „heißt das, dass Karlsruhe die U-Strab als Ausgleich für das verkehrlich genauso fragwürdige ‚Stuttgart 21‘ erhalten soll - egal wie unwirtschaftlich das Projekt ist“.

Gefragt hatten die beiden Karlsruher Abgeordneten Splett und Rastätter auch nach dem Umfang der vom Land mitfinanzierten ÖPNV-Vorhaben aus dem Bundesprogramm in den vergangenen Jahren. Die Antwort zeigt nun, dass insgesamt innerhalb der letzten 8 Jahre nur 112 Mio. Euro vom Land bereitgestellt wurden, für die kommenden Jahre aber ein Bedarf von über 500 Mio. Euro angemeldet ist. Für Splett und Rastätter zeigt dies: „Beim Tempo der letzten Jahre würde die Abarbeitung über 30 Jahre dauern, der Bund beteiligt sich aber - als Folge der Föderalismusreform - nur bis 2019 an der ÖPNV-Finanzierung. Wie es dann weitergeht, weiß heute niemand. Und auch das Land gibt keine Antwort auf die Frage, was dann mit den noch nicht ausgezahlten Zuschüssen passiert.“

Angesichts dieser Zahlen und in Anbetracht der Unsicherheiten bei den Kommunalfinanzen der kommenden Jahre, komme ein Festhalten an der Kombilösung einem finanziellen Harakiri gleich. Eine Bezuschussung durch das Land sei auch in Anbetracht der Unwirtschaftlichkeit des Projekts abzulehnen, so Rastätter und Splett abschließend.