Pressemitteilung vom 13. Oktober 2006

Keine Notwendigkeit für Zweite Rheinbrücke

Die Grüne Landtagsabgeordnete Dr. Gisela Splett hat Anfang September in einer Anfrage der Landesregierung einige konkrete Fragen zur geplanten Zweiten Rhein¬brücke gestellt. Das umstrittene Brückenbauwerk wird von Befürwortern damit begründet, dass die bestehende Rheinbrücke bei einer weiteren Verkehrszunahme überlastet sei. Außerdem sei der Bau einer Zweiten Rheinbrücke notwendig, weil die bestehende Rheinbrücke saniert werden müsse.

„Die Antwort der Landesregierung“, so Splett, „lässt nun erkennen, dass bisher wesentliche Grundlagendaten und -erkenntnisse zum Projekt Zweite Rheinbrücke fehlen.“ So liegen keine Erkenntnisse zur Aufteilung des Verkehrs in klein- und weiträumige Fahrten vor, obwohl sich gerade hieraus ergeben würde, welche Entlastungen mit einem Ausbau des ÖPNV erreichbar sind.

„Der vorhergesagten Verkehrszunahme liegen zudem Zahlen und Annahmen der Verkehrsentwicklung zugrunde, die schlichtweg falsch sind“, betont Splett. All dies wurde bereits im Erörterungstermin zum Raumordnungsverfahren in Rheinland-Pfalz vorgetragen. Sehr verwundert zeigt sich Splett in diesem Zusammenhang über die Aussage der Landesregierung, dass die dortige Anhörungsbehörde kein Protokoll des öffentlichen Termins gefertigt hat. „Dennoch erging eine Entscheidung, die das widerspiegelt, was die Straßenbauverwaltung bereits vor der Öffentlichkeits¬beteiligung vorhatte“, kritisiert die Karlsruher Abgeordnete.

Auch aus den Aussagen zur Brückensanierung ergibt sich nach Einschätzung der Abgeordneten Splett keine Notwendigkeit für den Bau einer Zweiten Rheinbrücke.

Zwar wurde im Jahr 1997 von einem qualifizierten Karlsruher Ingenieurunternehmen die Restlebensdauer der bestehenden Brücke auf ca. 15 bis 20 Jahren geschätzt. Es könne hieraus jedoch nicht abgeleitet werden, dass dann eine Vollsperrung not¬wendig sei. Vielmehr seien bei rechtzeitigen und sorgfältig geplanten Sanierungs¬arbeiten nur bereichsweise Verkehrseinschränkungen erforderlich.

Splett: „Da die von Seiten der Straßenbauverwaltung genannten Gründe einen Brückenneubau nicht rechtfertigen, ist zu fragen, was mit der Zweiten Rheinbrücke tatsächlich bezweckt wird“. Die Karlsruher Abgeordnete kündigt an, dass die Grünen diese Frage weiter verfolgen und hierbei im Blick behalten werden, dass die Straßenbauverwaltungen seit Jahrzehnten einen so genannten „Lückenschluss“ der BAB A 8 bei Karlsruhe und der BAB A 8 bei Pirmasens verfolgen.