Pressemitteilung vom 1. März 2009

 

Nordtangente ist keine „Umgehungsstraße“

 

GRÜNE: Regierungspräsident vertritt nicht die Interessen der Karlsruhe Bevölkerung

 

„Dass Regierungspräsidenten Kühner sich für den Bau der sogenannten „Nordtangente“ und einer zweite n Rheinbrücke bei Karlsruhe ausspricht, ist nichts Neues.

Er vertritt diese Position seit Jahren und liegt damit voll auf CDU-Linie“, führen die Karlsruher Landtagsabgeordneten Gisela Splett und Renate Rastätter aus.

 

Für die GRÜNEN Abgeordneten bleibt offen, ob der Regierungspräsident ganz einfach die Ansicht seiner Mitarbeiter in der Straßenbauabteilung vertritt, die ja seit

Jahrzehnten mit der Nordtangenten-Planung beschäftigt sind und sich offenbar schwer tun, die Pläne endlich Richtung Papierkorb zu befördern, oder ob es ihm

darum geht, möglichst viel Straßenbaumittel in den eigenen Regierungsbezirk zu holen, oder ob er den Ausbau des Fernstraßennetzes quer durch das Karlsruher

Stadtgebiet wirklich für sinnvoll hält. Ganz sicher sei aber, so Splett und Rastätter, dass die Interessen der Karlsruher Bevölkerung bei der Argumentation des

Regierungspräsidenten nicht an erster Stelle stehen.

 

Die beiden Abgeordneten weisen darauf hin, dass die Nordtangente-Planung keine klassische Umgehungsstraße darstelle. Zum einen durchschneide sie das Stadtgebiet, zum anderen sei die Planung Teil eines Fernstraßenausbaukonzepts, das mehr Verkehr in die Region hole, statt bisherige Durchgangsstraßen zu entlasten. Splett und Rastätter: „Würde es Herrn Kühner um die Entlastung von Durchgangsstraßen gehen, dann müssten von ihm klare Worte zur notwendigen Abstufung der Kriegsstraße zu einer kommunalen Straße kommen. Stattdessen redet er Verkehrskonzepten das Wort, die zu Mehrbelastungen in der Region führen.“

 

Mit deutlichen Worten weisen die GRÜNEN auch die Ausführungen des Regierungspräsidenten zur weiteren Entwicklung des Verkehrsaufkommens zurück: „Während

uns das Regierungspräsidium seit Jahrzehnten immens steigende Verkehrszahlen prognostiziert und damit Straßenbauvorhaben begründet, stagniert das real gemessene Verkehrsaufkommen seit Jahren oder geht sogar zurück“ (vgl. hierzu eine Meldung in der Rheinpfalz vom 21.02.09).

 

Das gelte auch für die zweite Rheinbrücke, deren Notwendigkeit durch reale Verkehrszahlen nicht zu begründen sei. Das zweite Argument, der notwendige

Sanierungsbedarf, stehe deshalb auf wackligen Füßen, weil es das Regierungspräsidium seit Jahren versäume, konkrete Planungen für die Instandhaltung und

notwendige Sanierungen auf den Tisch zu legen.

 

Die GRÜNEN Abgeordneten erinnern außerdem daran, dass im Raumordnungsentscheid für die 2. Rheinbrücke die ablehnende Stellungnahme des Karlsruher Gemeinderats nicht mal berücksichtigt worden sei. Während der Entscheid die Stellungnahmen der berührte n Pfälzer Gemeinden einzeln auflistet, sei auf badischer Seite nur die Stellungnahme des Regierungspräsidiums berücksichtigt worden, die trotz vorgeblicher Berücksichtigung der Stellungnahme der Stadt Karlsruhe für die zweite Rheinbrücke nördlich der bestehenden plädiert habe.