Pressemitteilung vom 12. Januar 2009

 

MdL Splett fordert: Bahnlärm muss bei Lärmaktionsplan berücksichtigt werden!
 
Die GRÜNE Landtagsabgeordnete Gisela Splett zeigt sich überrascht über die Presseberichterstattung zur Hauptversammlung des Bürgervereins in Bulach in den BNN vom 12.01.09. In dem Zeitungsartikel ist davon die Rede, dass die Lärm­belastung der Bulacherinnen und Bulacher durch Zuglärm im Karlsruher Lärm­aktionsplan keine Rolle spielen werde, weil entsprechende Lärmkartierungen erst ab 60.000 Zügen pro Jahr erstellt werden müssten.
 
Die umweltpolitische Sprecherin der GRÜNEN im Landtag erläutert, dass ihrem Kenntnisstand entsprechend die Regelung, dass Lärmbelastungen an Bahnstrecken erst ab 60.000 Zügen pro Jahr zu erfassen seien, nur außerhalb von Ballungsräumen gilt. Nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie waren die Lärmkarten für Ballungsräume mit mehr als 250.000 Einwohnern, Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrs­aufkommen von über sechs Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr und Haupteisen­bahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von über 60 000 Zügen pro Jahr und Großflughäfen mit mehr als 50.000 Flugbewegungen bis 30. Juni 2007 zu erstellen.
 
In Karlsruhe greift die Regelung für die Ballungsräume. Innerhalb Karlsruhes sind deshalb alle relevanten Lärmbelastungen zu ermitteln; das umfasst auch Straßen und Schienenstrecken mit einem geringeren Verkehrsaufkommen und dement­sprechend auch die Bahnstrecken, die zu Lärmbelastungen in Bulach führen.
 
Das Fehlen der von Eisenbahnstrecken ausgehenden Lärmbelastung in den vorliegenden Lärmkartierungen ist darauf zurückzuführen, dass für die Lärm­kartierung entlang der Bahnstrecken das Eisenbahnbundesamt zuständig ist und dieses seinen Verpflichtungen nicht zeitgerecht nachgekommen ist. „Diese Situation ist höchst unbefriedigend“, betont Splett, „darf aber nicht dazu führen, dass von Bahnlärm geplagte auf den Sankt-Nimmerleins-Tag vertröstet werden.“
 
Die Thematik sei auch im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Karlsruher Lärmaktionsplan angesprochen worden. Bei der Veranstaltung am 03.11.08 habe Einigkeit geherrscht, dass ein nachgelagertes Beteiligungsverfahren zum Lärm­aktionsplan durchgeführt werden soll, sobald die Lärmkartierungsergebnisse für die Bahnstrecken vorliegen.